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News-Archiv | Artikel vom 05.04.2017

Im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht: Falsches Lob im Arbeitszeugnis

Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Betriebe suchen händeringend neue Mitarbeiter. Ende 2016 gab es in Deutschland über eine Million unbesetzte Stellen. Gerade für Fach- und Führungskräfte verbessert sich das Angebot. Wer von dieser Situation profitieren und sich auf eine offene Stelle bewerben will, braucht ein Arbeitszeugnis.

Darauf gibt es sogar einen Rechtsanspruch. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit enthalten sowie wahr, wohlwollend und verständlich formuliert sein. Verdeckte Aussagen sind verboten. Trotzdem enthalten manche Zeugnisse geheime Codes. Was so harmlos klingt, transportiert dann ein vernichtendes Urteil. Hier einige Beispiele:

„… hat im Rahmen seiner Fähigkeiten gearbeitet“ heiß im Klartext: Er war eine Niete. Auch die Formulierung „… hat Aufgaben mit Eifer erledigt“ verheißt nichts Gutes. Tatsächlich steht sie für erfolglose Bemühungen. Wenn jemand „das Klima verbessert hat“, war er oder sie entweder geschwätzig oder sprach dem Alkohol über die Maßen zu. Eine „erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten“ heißt übersetzt dreist und ohne Manieren. „Gesundes Selbstvertrauen“ bedeutet Arroganz und „ordnungsgemäße Erledigung“ kennzeichnet Bürokraten. Vollstens, voll oder nur zufrieden? Diese Begriffe stehen für Schulnoten. Vollstens zufrieden meint „sehr gut“ oder Note 1, (stets) voll zufrieden Note 2 oder 3. Zufrieden steht für eine Vier, „im Großen und Ganzen zufrieden“ für Note 5 und „er hat sich bemüht“ ist eine glatte Sechs.

Nicht immer ist böse Absicht im Spiel. Hat der Vorgesetzte wenig Erfahrung mit Arbeitszeugnissen, reicht manchmal ein klärendes Gespräch, damit eine verfängliche Formulierung gestrichen wird. Verhärten sich jedoch die Fronten, sollten Arbeitnehmer ihr Zeugnis im Zweifelsfall prüfen lassen. Gut beraten ist dann, wer eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit dem Baustein „Arbeitsrechtsschutz“ abgeschlossen hat.




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